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   OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20 (https://dejure.org/2023,30324)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.11.2023 - 5 LA 192/20 (https://dejure.org/2023,30324)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. November 2023 - 5 LA 192/20 (https://dejure.org/2023,30324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 3 Abs 1 GG, § 4 Abs 2 SGB 3, § 85 Abs 2 Nr 4 SGB 8, § 5 Abs 3 S 2 JWG
    Gleichheitsgerechte Bescheidung eines Förderantrags eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderantrag; Interessenbekundungsverfahren; Jugendhilfe; Subvention; Förderantrag eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe

  • rechtsportal.de

    Förderantrag; Interessenbekundungsverfahren; Jugendhilfe; Subvention; Förderantrag eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Wie die Entstehungsgeschichte bestätigt, will § 4 Abs. 2 SGB VIII (juris: SGB 8) die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Bedeutung weiterführen, die ihm das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 ( 2 BvF 3/62 u.a. , juris) beigemessen hat; danach soll die Regelung eine vernünftige Aufgabenverteilung und eine möglichst wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Mittel sicherstellen.(Rn.10).

    Wie die Entstehungsgeschichte bestätigt, will § 4 Abs. 2 SGB VIII die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Bedeutung weiterführen, die ihm das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 (- 2 BvF 3/62 u.a. -, juris) beigemessen hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2005 - 12 B 2444/04 -, juris Rn. 6; BT-Drucks. 11/5948, S. 49).

    Danach soll die Regelung eine "vernünftige Aufgabenverteilung" und eine "möglichst wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Mittel" sicherstellen (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.1967 - 2 BvF 3/62 u.a. -, juris Rn. 81).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Ausschluss, bei dem eine Begünstigung dem einen Personenkreis gewährt, dem anderen aber vorenthalten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 63).

    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 64 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f.).

    Darlegen bedeutet mehr als einen Hinweis geben, nämlich etwas zu erläutern, zu substantiieren (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 30).

    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 19 f.).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 3057/96

    Jugendhilfe; Jugendarbeit; Öffentliche Jugendhilfe; Freie Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Die Vorschrift enthält den Grundsatz des Funktionsschutzes der freien Jugendhilfe bezogen auf die Ausgestaltung der Jugendhilfeinfrastruktur (vgl. BT-Drucks. 11/5948, S. 49; Luthe, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 30.08.2023, § 4 Rn. 35; Wapler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 4 Rn. 17; OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2005 - 12 B 2444/04 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 -, juris Rn. 20).

    Wie die Entstehungsgeschichte bestätigt, will § 4 Abs. 2 SGB VIII die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Bedeutung weiterführen, die ihm das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 (- 2 BvF 3/62 u.a. -, juris) beigemessen hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2005 - 12 B 2444/04 -, juris Rn. 6; BT-Drucks. 11/5948, S. 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2005 - 12 B 2444/04

    Personalüberhang im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe ;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Die Vorschrift enthält den Grundsatz des Funktionsschutzes der freien Jugendhilfe bezogen auf die Ausgestaltung der Jugendhilfeinfrastruktur (vgl. BT-Drucks. 11/5948, S. 49; Luthe, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 30.08.2023, § 4 Rn. 35; Wapler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 4 Rn. 17; OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2005 - 12 B 2444/04 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 -, juris Rn. 20).

    Wie die Entstehungsgeschichte bestätigt, will § 4 Abs. 2 SGB VIII die Vorgängervorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Bedeutung weiterführen, die ihm das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 (- 2 BvF 3/62 u.a. -, juris) beigemessen hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.1998 - 4 L 3057/96 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2005 - 12 B 2444/04 -, juris Rn. 6; BT-Drucks. 11/5948, S. 49).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen jedoch in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Verteilung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 18; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 20.04.2004 - 1 BvR 610/00 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen jedoch in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Verteilung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 18; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 20.04.2004 - 1 BvR 610/00 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Denn für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung ist (auch) bei Verpflichtungsklagen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich, der hier auf den 1. November 2017 datiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1992 - 1 C 49.88 -, juris Rn. 15; Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, juris Rn. 25; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL März 2023, § 113 Rn. 268).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 5 LA 192/20
    Denn für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung ist (auch) bei Verpflichtungsklagen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich, der hier auf den 1. November 2017 datiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1992 - 1 C 49.88 -, juris Rn. 15; Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, juris Rn. 25; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL März 2023, § 113 Rn. 268).
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